Tradition und Kompetenz seit 1988
Eine Kanzlei, die notarielle Sorgfaltspflicht mit zeitgemässem juristischem Verständnis verbindet
Zur StartseiteUnsere Geschichte
Gründung und Entwicklung
veritas ni wurde 1988 von Dr. jur. Hans Meier als klassische Einzelkanzlei gegründet. Der Name "Veritas" – lateinisch für Wahrheit – war von Beginn an Programm: notarielle Beurkundung als objektive, unparteiische Rechtspflege im Dienste aller Vertragsparteien. Die Kanzlei etablierte sich rasch als verlässliche Adresse für komplexe Immobilientransaktionen im Grossraum Zürich.
Die neunziger Jahre brachten eine Erweiterung des Tätigkeitsfelds auf internationale Mandate. Schweizer Familien mit Vermögenswerten im Ausland und ausländische Investoren mit Schweizer Immobilien benötigten notarielle Expertise, die mehrere Rechtsordnungen verstand. Diese Nische wurde zum Kerngeschäft der Kanzlei.
Generationenwechsel und Modernisierung
Im Jahr 2005 trat Dr. jur. Claudia Weber-Schneider als Partnerin ein. Sie brachte Erfahrung aus einer grossen Wirtschaftskanzlei mit und erweiterte das Portfolio um Stiftungsrecht und komplexe Unternehmensstrukturen. Die Kanzlei wurde zur Sozietät mit klarer Aufgabenteilung: Dr. Meier konzentrierte sich auf Immobilienrecht und Nachlassverfahren, Dr. Weber-Schneider übernahm Gesellschaftsrecht und Stiftungswesen.
Nach dem schrittweisen Rückzug von Dr. Meier ab 2018 führt Dr. Weber-Schneider die Kanzlei heute mit einem Team von drei weiteren Notaren. Die Digitalisierung wurde bewusst vorangetrieben: elektronische Signaturen, verschlüsselte Dokumentenverwaltung und digitale Apostillen gehören zum Standard.
Mission und Werte
Unsere Kanzlei versteht notarielle Tätigkeit als öffentliches Amt mit hoher Verantwortung. Jede Beurkundung muss rechtlich einwandfrei, verständlich formuliert und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Wir nehmen uns Zeit für persönliche Beratung, erklären komplexe Sachverhalte in klarer Sprache und sorgen für reibungslose Abwicklung auch bei grenzüberschreitenden Mandaten.
Vertraulichkeit ist die Grundlage unserer Arbeit. Die notarielle Schweigepflicht wird ohne Ausnahme eingehalten. Mandanten können darauf vertrauen, dass ihre Angelegenheiten mit grösster Diskretion behandelt werden. Diese Haltung hat über Jahrzehnte eine Klientel aufgebaut, die uns weiterempfiehlt und bei verschiedenen Lebensabschnitten erneut mandatiert.
Unser Team
Dr. Claudia Weber-Schneider
Geschäftsführende Notarin
Spezialisierung: Stiftungsrecht, Gesellschaftsrecht, internationale Mandate. Mitglied der Schweizerischen Notariatskammer seit 2003.
lic. iur. Martin Richter
Notar
Spezialisierung: Immobilienrecht, Grundbuchverfahren, Bauträgergeschäfte. Zugelassen seit 2012, mehrsprachig (D/E/F).
Dr. Simone Keller
Notarin
Spezialisierung: Erbrecht, Nachlassverwaltung, Testamente. Promotion zum Internationalen Privatrecht an der Universität Zürich.
lic. iur. Fabio Lombardi
Notar
Spezialisierung: Handelsregisterverfahren, Fusionen, Umstrukturierungen. Muttersprache Italienisch, fliessend Deutsch und Englisch.
Qualitätsstandards und Arbeitsweise
Rechtssicherheit
Jede notarielle Urkunde durchläuft ein mehrstufiges Prüfverfahren. Vor der Beurkundung werden alle Grundbucheinträge, Handelsregisterauszüge und Vollmachten auf Aktualität geprüft. Die Vertragsparteien erhalten vorab Entwürfe zur Durchsicht. Während der Beurkundung werden alle Klauseln mündlich erläutert und Verständnisfragen geklärt.
Nach der Unterzeichnung erfolgt die Ausfertigung in mehrfacher Ausführung. Die Urschrift verbleibt im Kanzleiarchiv, beglaubigte Ausfertigungen gehen an die Parteien. Notwendige Anmeldungen beim Grundbuch oder Handelsregister werden umgehend vorgenommen. Die Nachverfolgung bis zur vollständigen Eintragung gehört zu unserem Service.
Unparteilichkeit
Als öffentlich bestellte Notare wahren wir strikte Neutralität. Wir vertreten keine Parteiinteressen, sondern sorgen für rechtlich ausgewogene Vereinbarungen. Wenn eine Vertragsklausel einseitig benachteiligend erscheint, weisen wir explizit darauf hin. Schwächere Vertragsparteien erhalten zusätzliche Erklärungen, um die Tragweite ihrer Unterschrift zu verstehen.
Diese Rolle als Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterscheidet Notare von Rechtsanwälten. Wir führen keine Verhandlungen zugunsten einer Seite, sondern moderieren die Willensbildung beider Parteien. Das Ergebnis muss für alle Beteiligten rechtlich tragbar sein. Dieser Grundsatz wird in jedem Mandat konsequent umgesetzt.
Datenschutz
Die Vertraulichkeit aller Mandatsinformationen hat höchste Priorität. Elektronische Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugriffe protokolliert und regelmässig auditiert. Physische Dokumente lagern in gesicherten Archivräumen mit beschränktem Zugang. Unsere IT-Systeme entsprechen Bankstandards mit Zweifaktor-Authentifizierung und täglichen Backups.
Die notarielle Schweigepflicht gilt unbegrenzt und endet nicht mit Mandatsabschluss. Auskünfte an Dritte werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Mandanten oder behördlicher Anordnung erteilt. Auch innerhalb der Kanzlei erfolgt Informationsweitergabe streng nach dem Need-to-know-Prinzip. Diese Massnahmen schaffen die Vertrauensbasis für sensible Rechtsgeschäfte.
Internationale Kompetenz
Grenzüberschreitende Mandate erfordern Kenntnisse verschiedener Rechtsordnungen. Unser Team bildet sich kontinuierlich zu internationalem Privatrecht, EU-Erbrechtsverordnung und bilateralen Abkommen fort. Wir unterhalten ein Netzwerk von Korrespondenznotaren und Rechtsanwälten in wichtigen Jurisdiktionen für Rechtsvergleiche und Vollstreckungsfragen.
Dokumente werden professionell übersetzt und mit Apostille versehen. Die Anerkennung Schweizer Urkunden im Ausland koordinieren wir mit den zuständigen Behörden. Bei komplexen Sachverhalten ziehen wir Spezialisten für ausländisches Recht bei. Diese internationale Ausrichtung macht uns zur ersten Adresse für Familien mit Vermögen in mehreren Ländern.
Notarielle Expertise für komplexe Rechtsfragen
Die notarielle Praxis vereint juristische Fachkenntnisse mit praktischer Erfahrung aus Tausenden abgewickelter Mandate. Unsere Kanzlei hat seit ihrer Gründung über 4.200 Immobilientransaktionen beurkundet, mehr als 180 Stiftungen begleitet und über 650 internationale Nachlässe abgewickelt. Diese Erfahrung ermöglicht effiziente Verfahren auch bei aussergewöhnlichen Konstellationen.
Notarielle Beurkundung dient der Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr. Durch die öffentliche Beglaubigung erhalten Verträge erhöhte Beweiskraft und Vollstreckbarkeit. Die notarielle Form ist gesetzlich vorgeschrieben für Grundstücksgeschäfte, Eheverträge, Erbverträge und bestimmte Gesellschaftsgründungen. In anderen Fällen wählen Parteien freiwillig die notarielle Form für zusätzliche Sicherheit.
Die Digitalisierung verändert auch das Notariatswesen. Elektronische Signaturen ermöglichen ortsunabhängige Beurkundungen unter Wahrung der Formvorschriften. Videoidentifikation ergänzt die persönliche Anwesenheit bei besonderen Umständen. Blockchain-basierte Registerverfahren werden pilotiert für erhöhte Manipulationssicherheit. Unsere Kanzlei nimmt an diesen Entwicklungen aktiv teil.
Grenzüberschreitende Rechtsfragen nehmen durch Globalisierung und Migration zu. Schweizer Erblasser mit Immobilien in Spanien, deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, internationale Paare mit gemeinsamem Vermögen – jeder Fall erfordert Analyse des anwendbaren Rechts. Das internationale Privatrecht bestimmt, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt. Notare müssen diese Regeln sicher beherrschen.
Stiftungsrecht bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten für philanthropische Zwecke oder Familienvermögen. Die Schweiz kennt verschiedene Stiftungstypen mit unterschiedlichen Aufsichtsregimen. Klassische Stiftungen unterliegen kantonaler Stiftungsaufsicht, Anlagestiftungen der FINMA, kirchliche Stiftungen kirchlichen Behörden. Die Wahl der richtigen Struktur erfordert sorgfältige Abwägung von Zweck, Governance und steuerlichen Aspekten.
Nachlassverfahren koordinieren wir mit Erbengemeinschaften, Banken, Grundbuchämtern und Steuerbehörden. Die Ermittlung des Nachlassvermögens beginnt mit Bankabfragen und Grundbuchrecherchen. Pflichtteilsberechtigungen werden berechnet, Ausgleichungsforderungen geprüft, Erbauseinandersetzungsverträge entworfen. Bei Auslandsbezug kommen Nachlasszeugnisse, Certificates of Inheritance oder andere Legitimationsdokumente hinzu. Die vollständige Abwicklung dauert oft Jahre und erfordert geduldige Begleitung.
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