Notarielle Expertise für internationale Mandate
veritas ni verbindet traditionelle Schweizer Sorgfalt mit modernem juristischem Verständnis für komplexe grenzüberschreitende Angelegenheiten
Beratungstermin vereinbarenUnsere notariellen Dienstleistungen
Spezialisierte Unterstützung für grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte und komplexe Rechtskonstruktionen nach Schweizer Notariatsrecht
Internationale Nachlassverwaltung
Grenzüberschreitende Nachlassverwaltung für internationale Familien mit Schweizer Vermögenswerten. Wir koordinieren mehrstufige Erbschaftsverfahren unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsordnungen.
- Erbscheinausstellung und Behördenkoordination
- Vermögensermittlung und Gläubigerverhandlungen
- Bankkontenfreigabe und Portfolioübertragung
Ab CHF 2.600
Beratung anfragen
Stiftungs- und Vereinsgründung
Vollständige notarielle Begleitung bei der Gründung von Schweizer Stiftungen und Vereinen mit korrekter Rechtsstruktur nach Bundes- und Kantonsrecht.
- Stiftungsurkunde und Organisationsreglement
- Aufsichtsbehördenregistrierung und Steuerbefreiung
- Stiftungsratsprotokolle und Statuten
Ab CHF 1.850
Beratung anfragen
Notarielle Hinterlegung
Sichere notarielle Hinterlegung wertvoller Dokumente, Verträge und digitaler Medien mit beglaubigter Aufbewahrung nach Schweizer Bankstandards.
- Versiegelte Hinterlegung mit Zeugenprotokoll
- Tresorlagerung mit Klimakontrolle und Brandschutz
- Testamentshinterlegung und bedingte Herausgabe
Ab CHF 750
Beratung anfragenUnsere Arbeitsweise
Präzision und Vertraulichkeit
Unsere notarielle Praxis folgt strengen Protokollen des Schweizer Notariatsrechts. Jede Beurkundung durchläuft mehrere Kontrollstufen zur Gewährleistung vollständiger Rechtsgültigkeit. Wir behandeln alle Mandate mit höchster Vertraulichkeit und unterliegen der notariellen Schweigepflicht gemäss kantonalem Notariatsgesetz.
Unsere Dokumentenverwahrung entspricht institutionellen Sicherheitsstandards mit redundanter Archivierung. Elektronische Signaturen werden nach SuisseID-Standard implementiert. Die Nachvollziehbarkeit aller Verfahrensschritte wird durch lückenlose Dokumentation sichergestellt.
Mehrsprachige Kompetenz
Unser Team bearbeitet Mandate in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Grenzüberschreitende Verfahren koordinieren wir mit ausländischen Notaren und Behörden unter Berücksichtigung internationaler Abkommen. Die Apostille-Beglaubigung für Dokumente erfolgt nach Haager Übereinkommen.
Wir übersetzen und beglaubigen Urkunden für ausländische Rechtsordnungen. Komplexe Rechtsvergleiche zwischen verschiedenen Jurisdiktionen gehören zu unserem Tagesgeschäft. Dabei achten wir auf kulturelle Besonderheiten internationaler Mandanten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Dokumente benötige ich für eine notarielle Beurkundung?
Für notarielle Beurkundungen benötigen Sie einen gültigen Ausweis (Pass oder Identitätskarte). Bei Rechtsgeschäften wie Grundstückskäufen oder Gesellschaftsgründungen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich: Grundbuchauszüge, Handelsregistereinträge oder Vollmachten. Wir informieren Sie bei der Terminvereinbarung über die spezifischen Anforderungen Ihres Anliegens. Ausländische Dokumente müssen oft übersetzt und legalisiert vorgelegt werden.
Wie lange dauert eine internationale Nachlassabwicklung?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses ab. Einfache Fälle mit klaren Verhältnissen können innerhalb von drei bis sechs Monaten abgeschlossen werden. Bei internationalen Nachlässen mit mehreren Jurisdiktionen, unklaren Erbansprüchen oder steuerlichen Fragestellungen kann der Prozess zwölf bis achtzehn Monate dauern. Wir koordinieren alle beteiligten Behörden und halten Sie über den Fortschritt informiert. Eine realistische Zeitplanung besprechen wir im Erstgespräch.
Welche Kosten fallen für notarielle Dienstleistungen an?
Notargebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Kantons Zürich und sind gestaffelt nach Geschäftswert oder Aufwand. Einfache Beglaubigungen beginnen bei CHF 150, während komplexe Transaktionen mehrere tausend Franken kosten können. Bei der internationalen Nachlassverwaltung berechnen wir ab CHF 2.600, Stiftungsgründungen ab CHF 1.850, und Hinterlegungen ab CHF 750. Eine detaillierte Kostenaufstellung erhalten Sie nach Prüfung Ihres Anliegens.
Können Sie auch ausserhalb der Kanzlei beurkunden?
Bei besonderen Umständen führen wir Beurkundungen ausserhalb unserer Kanzlei durch, beispielsweise bei Krankheit oder Mobilitätseinschränkungen. Hausbesuche in Spitälern, Pflegeheimen oder Wohnungen sind möglich. Auch Beurkundungen in Unternehmen oder Anwaltskanzleien können arrangiert werden. Für Auslandbeurkundungen arbeiten wir mit Notaren im entsprechenden Land zusammen. Externe Beurkundungen verursachen Zusatzkosten für Anfahrt und erhöhten Aufwand.
Wie ist die Vertraulichkeit meiner Daten gewährleistet?
Als öffentlich bestellte Notare unterliegen wir der gesetzlichen Schweigepflicht nach kantonalem Notariatsgesetz. Alle Mitarbeitenden sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ihre Dokumente werden in gesicherten Räumlichkeiten aufbewahrt, elektronische Daten sind verschlüsselt gespeichert. Der Zugang zu Mandatsinformationen ist streng geregelt. Wir geben keine Auskünfte an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung oder behördliche Anordnung. Unsere Datenschutzpraktiken entsprechen dem Schweizer Datenschutzgesetz.
Unser Standort
Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei im Herzen von Zürich
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Kontaktinformationen
Telefon
+41 44 512 74 28
Adresse
Freiestrasse 88
8032 Zürich
Schweiz
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:30 - 17:30 Uhr
Samstag: Nach Vereinbarung
Sonntag: Geschlossen
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